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Tipps für Gründer: Gründen mit Einstiegsgeld
- 8. Dezember 2017
- Posted by: Stephan Popp
- Category: Gründen Gründertipps
Du hast deine Ausbildung oder dein Studium beendet oder orientierst dich gerade beruflich um? Neben dem anstehenden Bewerbungsmarathon gibt es eine weitere Alternative: Die Selbstständigkeit. Die Entscheidung zum Gründen fällt nicht immer leicht. Schließlich ist die Arbeitslosenquote in Deutschland aktuell auf den niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung gesunken, und in Deutschland gibt es im internationalen Vergleich wenige Gründer. Der Unsicherheit gegenüber stehen aber unter anderem die Zufriedenheit, dein eigener Chef zu sein, das Umsetzen deiner innovativen Idee und vielleicht sogar schon potentielle Kunden oder Geschäftspartner. Entscheidest du dich also für eine Gründung, haben wir ein paar gute Tipps für dich. Verschiedene Fördermittel können dich auf deinem Weg in die Selbständigkeit unterstützen.
Wir möchten dir heute das Einstiegsgeld vorstellen. Das Einstiegsgeld ist eine staatliche Beihilfeleistung. Sie kann zukünftigen Gründern und Personen, die einen Wiedereinstieg ins Berufsleben planen, als Zuschuss zu den Bezügen des Arbeitslosengeld II (ALG II) erbracht werden. Es bietet somit einen finanziellen Anreiz zur Überwindung der Arbeitslosigkeit. Wie lange du mit der Ermessensleistung gefördert werden kannst und welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst, möchten wir im Folgenden erläutern.
Förderdauer: bis zu 24 Monate
Das Einstiegsgeld wird maximal für die Dauer von 24 Monaten gezahlt. In der Regel wird das Einstiegsgeld zunächst für sechs oder 12 Monate gewährt, danach erfolgt eine erneute Prüfung und eine mögliche Verlängerung der Förderung. Die aktuellen Details findest du im Sozialgesetzbuch (SGB II, §16b).
Neben den finanziellen Aspekten und der Förderdauer solltest du dich noch über die Voraussetzungen informieren, zudem werden mehrere Unterlagen für den jeweiligen Antrag benötigt.
Vorausetzungen
* Hauptberuflichkeit: Du musst deine selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausüben. Das bedeutet, dass dein Unternehmen den Mittelpunkt deine Erwerbstätigkeit darstellt und du mit dieser Tätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung als auch vom zeitlichen Aufwand her die übrigen Tätigkeiten deutlich übersteigst.
* Fachkompetenzen: Da die Zuerkennung im Ermessen deines Sachbearbeiters liegt, musst du vor allem eines – überzeugen. Umso besser also, wenn du deine Kernkompetenzen und Qualifikationen glaubhaft machst und dich gut auf das Gespräch vorbereitest. Überzeugend sind Fakten und logische Argumente, beispielsweise in Form eines Businessplans.
* gute Vorbereitung: Lasse deinen Businessplan begutachten. Dafür kannst du dich beispielsweise an einen Unternehmensberater, berufsständige Kammern oder deinen Steuerberater wenden. Der Crowdfunding Campus bietet dir außerdem ein kostenfreies Erstgespräch zur Beratung an.
Hast du diese drei Aspekte berücksichtigt, kannst du die erforderlichen Unterlagen zusammen stellen.
Wichtige Unterlagen
* Businessplan: Hier beschreibst du dein Gründungsvorhaben, erstellst eine Finanzplanung und eine Rentabilitätsvorschau, die sich mindestens über drei Jahre erstreckt. Was alles in einen Businessplan gehört, erklären wir dir in unserem Artikel „Dein Businessplan in 10 Punkten“.
* Gutachten von fachkundiger Stelle: eine fachkundige Stellungnahme (auch bekannt unter Tragfähigkeitsbescheinigung) erhältst du zum Beispiel von entsprechenden Kammern, einem Unternehmensberater oder Gründerzentren.
* Nachweis zur Qualifikation: Hier kann der Besuch eines Existenzgründerseminars hilfreich sein. Außerdem kannst du auch (Arbeits-)Zeugnisse und einen Lebenslauf beifügen.
Die Unterlagen im Überblick:
- Ausgefüllter Antrag auf Gründerzuschuss
- Businessplan
- Rentabilitätsvorschau
- Tragfähigkeitsbescheinigung
- Lebenslauf
- Nachweis über Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit (Gewerbe- oder Finanzamt)
Wenn du es bis hierhin geschafft hast, bringst du bereits viele Eigenschaften mit, die ein erfolgreicher Gründer mitbringen sollte. Denn die wichtigste Regel lautet: Nicht unterkriegen lassen!
Übrigens: Wenn du bei deinem Antrag und dem Erstellen der Unterlagen oder bei deiner Gründung im Allgemeinen nicht weiter kommst, hol dir Hilfe! Wir unterstützen dich gern dabei. Unsere Beratung wird von Arbeitsagentur und Jobcenter bis zu 100 Prozent gefördert. Du kannst außerdem jederzeit einen Termin zu unserer kostenlosen Erstberatung vereinbaren.
Viel Erfolg!